Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Online-Konzeptioner
Geschäftsführer Herr David Kornowski, Rüttenscheiderstr. 295, 45131 Essen
- nachfolgend: „online-konzeptioner“ genannt -
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit der Online-Konzeptioner gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von Online-Konzeptioner in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Online-Konzeptioner recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt Online-Konzeptioner manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 10 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte Online-Konzeptioner nicht binnen 10 nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
Online-Konzeptioner bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Werbematerialien, Flyern, Broschüren, Anzeigen sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Datenträger (CD-ROM/DVD etc.), sowie Leistungen eines Webdesigners und einer Werbeagentur.
Online-Konzeptioner erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Online-Konzeptioner, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Online-Konzeptioner nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Online-Konzeptioner zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Online-Konzeptioner dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Online-Konzeptioner schriftlich darauf hingewiesen hat.
Online-Konzeptioner ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG; Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge); Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr); Prüfpflichten bei Linksetzung;
Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte);
Standesrechtliche Pflichten besonderer Personen oder Personengruppen, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen.
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Online-Konzeptioner ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Online-Konzeptioner berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Online-Konzeptioner kann mit dem Kunden einzelvertraglich vereinbaren, dass die Erstellung und / oder die Prüfung der Pflichtangaben gem. § 5 TMG mit Stand des zum Zeitpunkt des Vertrages geltenden Gesetzes
durch rechtsberatende Unternehmen (im Zweifel Rechtsanwälte) im Auftrag von Online-Konzeptioner oder des Kunden erstellt / überprüft werden. Die Haftung wird einzelvertraglich je nach Auftrag geregelt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass die Online-Konzeptioner Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Online-Konzeptioner Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Online-Konzeptioner berechnet für Webdesign- Print- oder Programmierleistungen bei Auftragsvergabe 20% des vereinbarten Gesamtauftragswertes. Die Zahlung ist durch den Kunden auf das Geschäftskonto der Online-Konzeptioner binnen 1 Woche nach Auftragsannahme zu zahlen.
Online-Konzeptioner ist berechtigt, eine weitere Vorauszahlung in Höhe von bis zur Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen, soweit Art und Umfang dies rechtfertigen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von Online-Konzeptioner die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Online-Konzeptioner nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
d) Verzögerungen der Druckzeit in Folge von ausschließlichen Fehlern oder Verantwortlichkeit des Verzug des Druckereibetriebes
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit Online-Konzeptioner ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Online-Konzeptioner unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Online-Konzeptioner keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von Online-Konzeptioner nach Maßgabe der von Online-Konzeptioner zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Online-Konzeptioner die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von Online-Konzeptioner gelten als abgenommen, wenn Online-Konzeptioner die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) Online-Konzeptioner und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Online-Konzeptioner damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Online-Konzeptioner erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites oder Werbeprodukte zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit Online-Konzeptioner dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Online-Konzeptioner keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen, passende Daten und vollständige Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit ausreichender Speicherkapazitäten und der Zugänglichmachung der Daten Sorge tragen. Diese Verantwortung gilt nicht, soweit Online-Konzeptioner einzelvertraglich die Übernahme einer dieser Leistungen (z.B.: Server, Grafiken, Fotos, etc.) übernommen hat.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Online-Konzeptioner wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Online-Konzeptioner unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
Online-Konzeptioner räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein (§ 31 Abs. 2 UrhG), soweit einzelvertraglich nicht ein mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht vereinbart wird. Die Mutterdateien bleiben immer Eigentum der Online-Konzeptioner.
Erbringt Online-Konzeptioner Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Online-Konzeptioner.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Online-Konzeptioner über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
Online-Konzeptioner geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Online-Konzeptioner nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Online-Konzeptioner keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Online-Konzeptioner wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Das Copyright bleibt
beim jeweiligen Urheber oder Rechteinhaber und im Zweifel bei Online-Konzeptioner, soweit keine besseren Rechte vorgetragen werden.
Online-Konzeptioner kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Abweiche Festpreise sind einzelvertraglich möglich. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Online-Konzeptioner vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Online-Konzeptioner zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, Online-Konzeptioner über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Online-Konzeptioner dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Online-Konzeptioner z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Online-Konzeptioner unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt Online-Konzeptioner das Recht ein, das Logo von Online-Konzeptioner und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Online-Konzeptioner zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Online-Konzeptioner behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Online-Konzeptioner innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Online-Konzeptioner ausgebessert oder ausgetauscht. Online-Konzeptioner behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, Änderungen der Werbemedien vom vereinbarten Entwurf, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Online-Konzeptioner binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Online-Konzeptioner innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet Online-Konzeptioner unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Online-Konzeptioner. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Online-Konzeptioner.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Online-Konzeptioner und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. Gleiches Schutzerfordernis gilt für vom Kunden auf Servern und bei beauftragen Drittunternehmen gespeicherte Daten oder hinterlegte Unterlagen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
Online-Konzeptioner speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des
Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Online-Konzeptioner weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Online-Konzeptioner fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Essen vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Essen vereinbart.
Online-Konzeptioner © 2011





